Fördermöglichkeiten und Zuwendungen an die Vereine

Landesweite Fördermittel sind für Musikvereine und Musikverbände lange ein Fremdwort gewesen. Um so erfreuter kann der KMV Trier-Saarburg e.V. seinen Musikvereinen in diesem Jahr wieder Fördermöglichkeiten aufzeigen.

1. Bereits seit einigen Jahren gibt es Geld über den Landesmusikrat für „Projekt-Kleinförderungen„.
Also z.B. Instrumente für Projekte, Noten für einen Projekttag, Jugendmusiktage, Musiktage, Seminare, Projekte für Jugendarbeit, usw. Nicht gefördert werden: Gehälter, Honorare, Uniformen, Reparaturen usw.

– Der Kostenrahmen eurer Maßnahme sollte 400,- bis 2500,- Euro betragen
– Der Zuschuß beträgt maximal 50% der Maßnahme

Formale Änderung ab 2007:
Der Landesmusikrat bearbeitet selbst nur noch die Förderung der Instrumente. Alle sonstigen Anträge z.B. für „herausragende Projekte“ müssen nun direkt an den Landesmusikverband gestellt werden. Was als herausragendes Projekt gilt obliegt dann der Entscheidung des LMV.

Ab 01.01.2008 ist eine Beantragung vor der Anschaffung von Instrumenten nicht mehr erforderlich! Die Anträge können nun nach dem Erwerb der Instrumente gestellt werden. Für den Antrag sind eine Rechnungskopie, sowie ein ausgefülltes Antragsformular nötig. Anträge können bis zum 30. November des laufenden Jahres vorgelegt werden.
Spätere Beantragungen fallen in das Folgejahr. Bei mehreren über das Jahr angeschafften Instrumenten bitte einen Sammelantrag stellen.
Landesmusikrat Rheinland-Pfalz, Kaiserstr. 26 – 30, 55116 Mainz, Tel. 06131-226912, Fax 06131-228145, mail: info@lmr-rp.de

2. Weniger bekannt ist noch die Förderung direkt über die „Glücksspirale“
Hier hat Herr Happe von der Glücksspirale ausgeführt welche Bedingungen vorliegen müssen.
– Der Verein muß älter als 75 Jahre sein
– Eine Förderung kommt alle 5 Jahre in Betracht
– Die Glücksspirale schaltet eine Werbung auf den Festzeitschriften, Flyern oder Prospekten
– Die Förderung beträgt je nach Auflage, Umfang und Größe der Werbung bis zu 200 Euro

Anträge und weiter Infos bitte über den LMV, Herr Epp in Schweich anfordern.

3. Aus Erlösen der Glücksspirale werden jährlich Mittel bereit gestellt.
Der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz hat die Verwendung der auf Ihn entfallenden Gelder wie folgt festgelegt. Die Verteilung ist in fünf Bausteine gegliedert.

1. Förderung an Kreisverbände für Lehrgänge
2. Förderung an Kreisverbände für Jugendmusiktage
3. Förderung an Kreisverbände für Kreisjugendblasorchester
4. Förderung an Kreisverbände für Wertungsspielen
5. Förderung an Kreisverbände u. Musikvereine für herausragende Jugendprojekte

Für unsere Musikvereine steht also hier der Punkt 5. im Vordergrund. Anträge für „herausragende Jugendprojekte der Musikvereine müssen mit der Stellungnahme des jeweiligen Kreismusikverbandes beim LMV eingereicht werden. Nicht gefördert werden z.B. Jubiläumsveranstaltungen, normale Jahreskonzerte oder „normale“ Familienabende. Nach Beendigung der Maßnahme muss eine Dokumentation erstellt werden die ebenfalls beim LMV einzureichen ist.

Die aktuellen Förderhöhe steht in Abhängigkeit der Erlöse aus der Glücksspirale.
Antragsfrist ist jeweils der 31.Oktober des Jahres. Die jeweilige Förderung kann nur einmal jährlich beim Landesmusikverband beantragt werden.
Zur Prüfung der Verwendung der Fördermittel werden Nachweise wie z.B. Presseberichte, Bilder, Rechnungen etc. benötigt.
Anträge und weiter Informationen bitte über den LMV, Herr Epp anfordern.

4. Förderung von Jugendaktivitäten durch Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landesverbände
Auch unsere Gemeinden, VGs, der Kreis Trier-Saarburg und auch das Land Rheinland-Pfalz halten Jugend-Fördermöglichkeiten bereit. Diese Förderungen sind jeweils an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und werden von vielen Vereinen schon seit Jahren erfolgreich abgerufen. Die Förderungen der verschiedenen Ämter und Institutionen sind voneinander unabhängig und können daher auch parallel beantragt werden.
Hier nur dringend der Hinweis: Lassen Sie sich vor der Durchführung einer Maßnahme wie Ferienausflüge, Probenwochenenden und Jugendweiterbildungen bitte von den dafür zuständigen Personen beraten. Ganz besonders dürfen wir an dieser Stelle auf die Homepage der Landesmusikjugend hinweisen. Die für die Förderung verantwortlichen können Ihre Anträgen nur dann genehmigen, wenn die geplanten Aktivitäten auch mit den Förderrichtlinen übereinstimmen. Diese Richtlinien wurden in den letzen Jahren konkretisiert und enger gefasst. Nehmen Sie daher unbedingt bei den Planungen zu einer Jugendaktivität immer vorher Kontakt mit diesen Personen auf, um sich beraten zu lassen und gemeinsam ein passendes Konzept zu erstellen, dass den Anforderungen an eine finanzielle Förderung genügt.
Bei richtiger Planung werden dann auch Ihre Städtereisen, Ferienfreizeiten, Zeltlager oder Probewochenenden problemlos bezuschusst.

5. Neues Modellprojekt „Soziale Bildung plus“
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat in Kooperation mit dem Landesjugendring und dem Landesjugendamt das Modellprojekt „Soziale Bildung plus“ ins Leben gerufen. Hiermit soll aus pädagogisch-fachlicher Sicht die Qualität von sozialen Bildungsmaßnahmen stärker ins Blickfeld der Förderpolitik des Landes gerückt werden und auch in einer höheren finanziellen Bezuschussung (bis zu 4 Euro pro Teilnehmer/in und Tag) aus Mitteln des Landesjugendplans seinen Ausdruck finden. Insgesamt steht für das auf vorerst 2 Jahre befristete Pilotprojekt jeweils 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Für die Aufnahme in das Pilotprojekt ist eine Voranmeldung beim Landesjugendring/Landesjugendamt nötig. Eine bewilligte Maßnahme kann mit bis zu 4,– Euro/Tag/TN gefördert werden.
Nach einer Rücksprache mit Frau Stohm vom Landesjugendring müssen für dieses Projekt keine speziellen Dozenten engagiert werden. Jedoch müssen die Aktionen und Ziele formuliert werden. Meine Anfrage bezog sich beispielsweise auf ein Probewochenende, an dem

  • Spiele zur Förderung der Gemeinschaft stattfinden
  • Enspannung (Yoga……)
  • Bewegung (Wanderung etc..)
  • Bewusstes und gesundes Essen (Gemeinsames Kochen)

Es gibt hier sicher viele Möglichkeiten für förderwürdige Projekte in den Vereinen.
Die Meldeunterlagen finden Sie bei uns im Internet hier.

Wenn noch weitere Fragen oder Unklarheiten bestehen, am besten direkt an Herrn Erik Meisberger, Jugendbildungsreferent des LMV, Telefon: 06502-9360158 oder via eMail wenden.

6. „Soziale Bildung“
Hierbei handelt es sich um eine Pauschale pro Tag und pro Teilnehmer der Veranstaltung. Seit 1.1.2014 beträgt der Förderbetrag 1,50€/Tag und Person und ist in 2015 auf 1,70 €/T/P gestiegen. Der Info-Flyer hier.
Die Anmeldeunterlagen finden Sie bei uns im Internet hier.