Im Schadensfall haftet u.U. ein(e) Vereinsvorsitzende(r) mit dem Privatvermögen für Schäden. Alleine das ist doch Grund genug, sich um eine Vereinsversicherung zu kümmern und die Vereinsvorstände abzusichern.
Kann ein Verein einen Schaden, für den er verantwortlich ist, nicht aus der Vereinskasse begleichen und liegt auch keine Versicherung vor, so kann im Ernstfall auch der Vorstand mit Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden. Zur Absicherung der eigenen Mitglieder im Verein und des Vereins gegenüber Dritten ist daher eine entsprechende Versicherung unbedingt nötig.
Welchen Umfang hat eine solche Vereinshaftpflichtversicherung im Ideallfall:
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins
- Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten)
- Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten sowie Sternmärsche
- Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von bis zu dreitägigen, vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen
- Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personenschäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind
- Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder
Was ist in der Versicherung i.d.R. nicht enthalten:
- Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhänger Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
- Schäden durch den Gebrauch eines Wasser- oder Luftfahrzeugs
- Schäden der mitversicherten Personen untereinander
Der BDMV hat mit der Sparkassenversicherung dazu einen Rahmenvertrag geschlossen, an dem die bei uns im KMV organisierten Mitgliedsvereine auf Wunsch partizipieren können. Jeder Verein ist jedoch frei in seiner Entscheidung und kann die Risiken auch über einen anderen Versicherer absichern.
Der BDMV-Rahmenvertrag bietet neben dem grundsätzlichen Schutz auch noch Erweiterungsmöglichkeiten. So z.B.:
- Einschluss von Mietsachschäden und Abhandenkommen fremder Türschlüssel
- Schlüsselrisiko
- Erweiterung „Veranstaltungen“ (z.B. Konzertreisen, Feste mit Zeltbau, Umzüge …)
- Zusatzrisiken
- Instrumentenversicherung
Vereine, die einen oder mehrere Teile der angeboten Sparkassenversicherung nutzen, bekommen über den KMV einmal im Jahr eine Rechnung zu den gebuchten Leistungen. Wir machen dabei aber lediglich das Inkasso. Auskunft zu den jeweiligen Rechnungssummen und den mitversicherten Modulen und Risiken kann Ihnen daher nur die Sparkassenversicherung selbst beantworten.
Ansprechpartner, Adressen und weitere Informationen zum BDMV-Rahmenvertrag finden Sie hier.