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GEMA – Oh Schreck was muss ich da machen?

Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick zu Anmeldung, Tarifen, Formalitäten, usw. und ganz unten auf dieser Seite finden Sie unsere Links zu den Online-Formularen.

Ab dem 01. Juli 2016 hat die GEMA ihre Organisation im Außendienst (Lizenzierung öffentlicher Musikwiedergaben) geändert.
Um die Kunden noch besser betreuen zu können, wird die GEMA eine funktionale Organisationsstruktur einführen und damit die bisherigen regionalen Zuständigkeiten ablösen. Deshalb ist die GEMA-Bezirksdirektion Wiesbaden für unsere Mitgliedsvereine nicht mehr zuständig.

Künftig gibt es mit dem GEMA-Kundencenter bundesweit nur noch einen Ansprechpartner innerhalb der GEMA. Dieses GEMA-Kundencenter erreichen Sie wie folgt:

Postanschrift:
GEMA
11506 Berlin

Telefon: 030 588 58 999
Telefax: 030 212 92 795
eMail: kontakt@gema.de

Achten Sie bitte auf die rechtzeitige Meldung – 3 Tage vor ihrer Veranstaltung – ansonsten werden die doppelten Vergütungssätze von der Gema berechnet.

Wer muss sich denn eigentlich um eine Anmeldung bei der GEMA kümmern?

Das kommt darauf an wer der Veranstalter ist.
Beispiele:

Konzert:
Der ausrichtende Verein ist zuständig

Ehrenspiel am Totensonntag:
Die Gemeinde ist zuständig

Gottesdienste mit Platzkonzert:
Das Bistum ist zuständig

Adventssingen:
Wenn der Pastor dazu aufruft, dann ist das Bistum oder die Pfarrei zuständig. Wenn aber der Musikverein Veranstalter ist und die Veranstaltung bewirbt, dann ist er auch GEMA pflichtig.

Der Musikverein in Form des Vorstandes ist also nur dann gefragt, wenn er selbst der Veranstalter ist.

Gilt das immer?

NEIN ! – Es gibt einige Ausnahmen.

Jugendwerbung
Hier waren Veranstaltungen bisher immer GEMA frei. Aktuelle Fälle im KMV geben aber Anlass für eine erneute Klärung.

Jugendmusiktage
Veranstalter ist hier immer der KMV. Die Vereine sind nur „Ausrichter“ der Veranstaltung. Da hat also auch kein Verein etwas bei der GEMA zu melden.

Was muss denn jetzt gemacht werden, wenn ihr Verein nun Veranstalter ist?

In der Regel ist es der Schriftführer, der für eine rechtzeitige Anmeldung sorgt. Frühe Anmeldungen bringen satte Rabatte.

Mit Beginn der Veranstaltung soll auch sofort jeder teilnehmende Musikverein seine Musikfolge notieren und an eine vom Veranstalter benannte verantwortliche Person reichen. Erfahrungsgemäß ist hinterher keine Zeit und man vergisst einige Stücke. Diese Liste bekommt am Ende die GEMA. Daher sollte diese Liste gewissenhaft und vollständig sein. Das Nichteinsenden der Musikfolge kann teuer werden!

Veranstaltungen können bei der GEMA nur noch online angemeldet werden!

GEMA Tarif-Rechner/Online-Anmeldeformular

Link zur GEMA-Homepage

Falls einer dieser Links nicht mehr funktionieren sollte, bitte kurze Rückmeldung an uns. Vielen Dank!

Stand 10. Juli 2025

Weitere Infos

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Neue Datenschutzverordnung 2018 – was ist wichtig für den Verein?

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Der Kreismusikverband Trier-Saarburg e.V. betreut als Dachverband 95 Blaskapellen und Musikvereinigungen im Regierungsbezirk Trier, die in fünf regionalen Gruppen organisiert sind: Hochwald, Mosel-Ruwer, Saar-Obermosel, Sauer-Eifel und Trier-Stadt.

Kontakt

buero@kmvtriersaarburg.de
+49 651 49 36 81 12
Geschäftsstelle: Talstr. 26, 54309 Newel

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