Corona-Pandemie und mögliche finanzielle Hilfen für Vereine
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Unser Padlet: Corona-Förder-Hilfen-Padlet
Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ - Vereinskultur in der Pandemie unterstützen
Die Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ hat ein besonderes Hilfsprogramm aufgelegt.
Die Corona-Pandemie trifft viele Vereine auch im Landkreis Trier-Saarburg sehr hart. Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden ebenso wie Trainingseinheiten, Proben und andere Aktivitäten. Dies kann nicht nur zu finanziellen Engpässen führen. Wenn das Vereinsleben momentan brach liegen oder stark eingeschränkt werden muss, so kann sich dies – wenn auch individuell unterschiedlich – auf den Alltag der Mitglieder auswirken, die sich hier normalerweise einbringen und die die Vereinstätigkeit stark vermissen. Um die Vereinskultur zu unterstützen, hat die Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“ ein Hilfsprogramm für Vereine aufgelegt. Das Kuratorium der Stiftung hat einen Rettungsschirm mit einem Volumen von 50.000 Euro beschlossen. Bei Bedarf kann der Betrag möglicherweise noch erhöht werden.
Weitere Infos auf der Internet-Seite des Kreises Trier-Saarburg: Vereinskultur stützen - Stiftung „Zukunft in Trier-Saarburg“
Laienmusikförderung
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
Institutionelle Förderung von
- Landesmusikrat
- Chorverbänden
- Landesmusikverband
- Landesmusikakademie - Art der Förderung: Zuwendung, Festbetragsfinanzierung
- Themenfeld: Musik – Dachverband und Jugendförderung/ Chormusik/ Instrumentalmusik/ Fort-/Weiterbildung
- Regelmäßigkeit der Förderung: fortlaufend
- Zielgruppen: u.a. Ehrenamt: Institutionelle Förderung der Musikdachverbände sowie Projektförderungen im Musikbereich kommen auch dem Ehrenamt zugute
- Ansprechpartner:
Georg-Rudolf May
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
georg-rudolf.may(at)mwwk.rlp.de
www.mwwk.rlp.de
Tel.: +49 (6131) 16-2710
Laienmusikförderung
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung? Projektförderungen kleinerer Musikverbände
- Art der Förderung: Zuwendung, Festbetragsfinanzierung
- Themenfeld: Musik
- Regelmäßigkeit der Förderung: jährlich neue Entscheidung
- Ansprechpartner:
Georg-Rudolf May
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
georg-rudolf.may(at)mwwk.rlp.de
www.mwwk.rlp.de
Tel.: +49 (6131) 16-2710
Zukunftssicherung, Laienmusikförderung
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung? Projektförderung, Träger Landesmusikrat RLP
- Art der Förderung: Zuwendung, Fehlbedarf
- Themenfeld: Musik
- Regelmäßigkeit der Förderung: jährlich neue Entscheidung
- Ansprechpartner:
Georg-Rudolf May
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
georg-rudolf.may(at)mwwk.rlp.de www.mwwk.rlp.de
Tel.: +49 (6131) 16-2710
Kultursommer Rheinland-Pfalz
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung? nichtkommerzielle Kulturprojekte aller Sparten im Zeitraum 1. Mai – 31. Oktober
- Art der Förderung: Zuwendung, Anteilsfinanzierung (Fehlbedarf)
- Themenfeld: Kultur
- Regelmäßigkeit der Förderung: fortlaufend (jährlich seit 1992)
- Zielgruppen: u.a. Ehrenamt
- Max. Förderung: offen
- Quelle / Link: www.kultursommer.de
- Ansprechpartner:
Prof. Dr. Jürgen Hardeck
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Juergen.hardeck(at)kultursommer.de
Tel.: +49 (6131) 16 – 4549
Stand: 5.10.2020 Quelle: https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/foerdermoeglichkeiten/
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Infos vom Landesmusikrat 10.10.2020
- Am 15. September 2020 startete die zweite Runde für Projektstipendien für die Musikerinnen und Musiker aus ganz Rheinland-Pfalz einen Antrag stellen können. Dies gilt auch für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits ein Stipendium über 2.000 Euro in der ersten Runde erhalten haben. Antragsschluss ist der 15.12.2020.
- Die Antragsfrist für die Maßnahme „Neue Medien in der Kultur“ wurde bis zum 15. November 2020 verlängert.
- Das Soforthilfeprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“ kann statt bis Ende 2020 bis zum 31.12.2021 beantragt werden.
- Kultureinrichtungen, die Fördermittel für pandemiebedingte Investitionen aus dem Kulturförderprogramm des Bundes „Neustart Kultur“ beantragt bzw. erhalten haben, können den geforderten Eigenanteil von zehn Prozent beim Land beantragen.
- Einen Überblick der Fördermaßnahmen des Landes finden Sie unter https://www.fokuskultur-rlp.de
- Einen Überblick der Fördermaßnahmen des Bundes finden Sie unter https://neustartkultur.de/
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Schutzschild für Vereine
Die Kulturvereine partizipieren am Landesprogramm „Schutzschirm Vereine in Not“. Das Kulturministerium stellt dafür 2 Millionen Euro zur Unterstützung von Kulturvereinen zur Verfügung. Die vielfältige Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz wird damit in ihrer Existenz gesichert.
Mit dem im Folgenden beschriebenen Programm soll von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützig anerkannten zivilgesellschaftlichen Organsiationen in Rheinland-Pfalz (nachstehend „Vereine“ benannt) finanzielle Hilfe geboten werden.
Im Interesse einer lebendigen Zivilgesellschaft muss die Handlungsfähigkeit gemeinnütziger Vereine gesichert werden. Dies ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unerlässlich und auch nach der Pandemie von entscheidender gesellschaftlicher Bedeutung. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sollen eine drohende Aushöhlung der zivilgesellschaftlichen Strukturen und Organisationen verhindern.
Das Programm bietet einmalige finanzielle Unterstützung. Die Soforthilfen werden in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz als freiwillige nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Das Programm wird im Auftrag und nach den Vorgaben der Landesregierung von folgenden Institutionen umgesetzt:
- Sportvereine/Sportverbände: der Landessportbund/die Regionalen Sportbünde handeln konkret im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz und strikt nach den Vorgaben des Landes
- andere Vereine (bspw. aus den Bereichen Soziales, Frauen, Familie, Jugendarbeit, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Klimaschutz, Bildung, Integration, Verbraucherschutz, Freizeit und Geselligkeit, u.v.m.): Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz (im Auftrag der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)
- Kulturvereine (Musik, Gesang, Chöre, Theater, Literatur, Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine): Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur (im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz) über diese Plattform.
Förderkriterien
Die ausführlichen Förderkriterien können Sie hier herunterladen. Nachfolgend finden Sie einen kleinen Auszug zu wichtigen Punkten.
Fragen und Antworten
Wichtige Fragen und Antworten wurden hier zusammengetragen und helfen Ihnen weiter.
Voraussetzungen (i.A.)
Der Antragsteller muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
Er muss ein bzw. eine gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannter Verein bzw. Organisation sein und seinen/ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit besteht, müssen vorrangig die Bundeszuschüsse aus dem „Corona-Sofort-Hilfe-Programm für kleine Unternehmen und Soloselbständige“ beantragt werden. Eine kumulative Gewährung ist nicht zulässig.
Er muss nachweisen, dass Liqiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Insolvenz und damit Existenzbedrohung führen und diese nicht bereits vor dem 11. März 2020 eingetreten sind.
Vereine, die institutionelle Förderungen für die Unterhaltung und den Betrieb ihrer Einrichtung erhalten, oder deren Liquiditätsengpässe durch andere staatliche oder private Zuwendungen bereits gedeckt sind, sind von diesem Programm ausgeschlossen.
Sofern Vereine trotz gewährter Projektförderung der öffentlichen Hand in projektunabhängige Liquiditätsengpässe geraten, können sie Soforthilfen nach diesem Programm erhalten.
Antragsunterlagen
Für das Online-Formular werden bei der Antragstellung folgende Informationen benötigt:
- Satzung des Vereins
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes für Körperschaften, ggf. auch vorläufiger Bescheid bei neu gegründeten Vereinen)
Zur Antragstellung
Die Antragstellung für Maßnahme 3 aus dem Förderprogramm "IM FOKUS - 6 PUNKTE FÜR DIE KULTUR" erfolgt ab sofort für die Kulturvereine über ein Antragsportal. Zum Antragsportal gelangen Sie hier.
Falls keine automatische Weiterleitung erfolgt, verwenden Sie gerne den nachfolgenden Link:
https://fokuskultur-rlp.antragsverwaltung.de/
Fristen
Das Programm läuft seit dem 4. Mai 2020 und endet am 31. Dezember 2021.
Weiterführende Links
Allgemeine Informationen zum Schutzschild und bspw. auch Ansprechpartner/innen der anderen beiden Bereiche finden Sie hier oder unter nachfolgendem Link auf der Seite:
Stand: 5.10.2020 Quelle: https://www.fokuskultur-rlp.de/
Falls ein Link nicht mehr funktionieren sollte, bitte kurze Rückmeldung an uns. Vielen Dank!